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Zuzahlungen 2004
Unter www.abda.de oder www.aponet.de finden Sie einen Zuzahlungsbefreiungsrechner!

Änderungen der Arzneimittelzuzahlungen zum 1. Januar 2004 beschlossen.

Neben der Neueinführung der Zuzahlung beim Arztbesuch wird die Zuzahlung zu Arzneimitteln erhöht. Bisher richtete sich die Höhe der Zuzahlung nach den Packungsgrößen N1, N2, N3. Die Zuzahlungsbeträge lagen bei 4,00 Euro, 4,50 Euro, 5,00 Euro. Künftig ist der Arzneimittelpreis entscheidend. Der Eigenanteil liegt generell bei 10 Prozent des jeweiligen Preises, mindestens jedoch bei 5,00 Euro. Der Höchstbetrag der Zuzahlung ist auf 10,00 Euro pro Arzneimittel begrenzt. Auf keinen Fall wird die Zuzahlung jedoch höher als der Arzneimittelpreis sein.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Mullbinden, Kanülen etc.) gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises. Insgesamt aber ist hier die monatliche Zuzahlung auf höchstens 10,00 Euro begrenzt.

Die Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlungen der Kunden einzuziehen und in voller Höhe mit der jeweiligen Gesetzlichen Krankenkasse zu verrechnen! Die Zuzahlungen erhöhen nicht das Einkommen des Apothekers, sondern dienen ausschließlich dazu, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu senken.

Besonders wichtig für die Versicherten ist:
Alle Befreiungsbescheinigungen verlieren zum 1. Januar 2004 ihre Gültigkeit. Die Befreiung muss also erst wieder neu bei der Krankenkasse beantragt werden. Damit müssen ab Januar auch die Versicherten Zuzahlungen leisten, die eine Befreiungsbescheinigung über das Jahr 2003 hinaus haben! Die Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlung in jedem Fall zu erheben! Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind allerdings weiterhin von jeder Zuzahlung befreit.

Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes e.V. rät den Versicherten, ab 1. Januar "im eigenen Interesse, alle Belege für Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Sollte sich die Summe der Zuzahlungen den gesetzlich fest gelegten Obergrenzen - zwei Prozent des Jahreseinkommens, ein Prozent bei chronisch Kranken - nähern, sollte man sich unbedingt an die Krankenkasse wenden. Diese ist dazu verpflichtet, kostenlos über die Befreiungstatbestände zu beraten".


Zuzahlungen 2004

Quelle: Berlin (ABDA, 17.10.2003)
 

 
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Erstellt am 15.11.1999
Letztes Update: 19.11.2010,04:37
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